Deutsche Rentenversicherung

Die kapitalgedeckte HZV

Ab dem 01.01.2003 wird die HZV für jüngere Versicherte sowie für die neu in die hüttenknappschaftlichen Betriebe eintretenden Arbeitnehmer im Kapitaldeckungsvefahren über eine Pensionskasse fortgeführt.

Dies gilt für

  • die Versicherten, die nach dem 01.01.1958 geboren sind, sowie
  • unabhängig vom Geburtsdatum die Versicherten, die nach dem 31.12.2002 erstmalig oder erneut der Versicherungspflicht in der Zusatzversicherung unterliegen.

Soweit die von der Umstellung betroffenen Personen zum 31.12.2002 die Wartezeit von 60 Kalendermonaten mit Beiträgen zur HZV erfüllt und somit dem Grunde nach bereits einen Zusatzrentenanspruch erworben haben, besteht ein Wahlrecht, ob der Kapitalwert dieses Zusatzrentenanspruchs auf die Pensionskasse übertragen werden soll oder später im Leistungsfall auch eine Zusatzrente aus den bisher zur HZV entrichteten Beiträgen gezahlt werden soll.

Mit der Durchführung der kapitalgedeckten HZV hat die ehemalige LVA für das Saarland die

Höchster Pensionskasse VVaG
Brüningstraße 50
65926 Frankfurt am Main

beauftragt.