Deutsche Rentenversicherung

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Die umlagefinanzierte HZV

Die HZV wurde bis Ende 2002 ausschließlich im Umlageverfahren finanziert. Die Generation der Beitragszahler finanzierte mit ihren Beiträgen die Generation der Rentenbezieher.

Aufgrund der stetigen Verschlechterung der Relation von Beitragszahlern und Rentenbeziehern war dieses System auf Dauer nicht mehr zu finanzieren. Zum Schluss standen knapp 18.800 Beitragszahlern etwa 41.000 Zusatzrentenbeziehern gegenüber.

Aus diesem Grund wurde durch das Gesetz zur Neuregelung der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung im Saarland vom 21. Juni 2002 das bisherige Umlagesystem langfristig geschlossen.

Für

  • die Personen, die am 31.12.2002 bereits eine Zusatzrente bezogen haben (Bestandsrenter) sowie
  • die Versicherten, die vor dem 02.01.1958 geboren sind und am 31.12.2002 in einem Beschäftigungsverhältnis standen, welches Versicherungspflicht in der HZV begründet und für
  • die Versicherten, die vor dem 02.01.1958 geboren sind und die für den Monat Dezember 2002 einen freiwilligen Beitrag zur HZV wirksam entrichtet haben,

wird es übergangsweise weitergeführt.