Deutsche Rentenversicherung

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Die Leistungen der HZV

Soweit die von der Umstellung auf die kapitalgedeckte HZV betroffenen Personen zum 31.12.2002 die Wartezeit von 60 Kalendermonaten mit Beiträgen zur HZV erfüllt haben und somit dem Grunde nach bereits einen Zusatzrentenanspruch aus der umlagefinanzierten HZV erworben haben, besteht ein Wahlrecht, ob der Kapitalwert dieses Zusatzrentenanspruchs auf die Pensionskasse übertragen werden soll oder später im Leistungsfall auch eine Zusatzrente aus den bisher zur HZV entrichteten Beiträgen gezahlt werden soll. Belässt der Versicherte seine bisherigen Beiträge in der umlagefinanzierten HZV, erhält er später bei Eintritt des Leistungsfall Leistungen aus beiden Systemen.

Die Leistungen der kapitalgedeckten HZV

Mit der Durchführung der kapitalgedeckten HZV hat die Deutsche Rentenversicherung Saarland die

Höchster Pensionskasse VVaG
Brüningstraße 50
65926 Frankfurt am Main

beauftragt.

Die Höchster Pensionskasse VVaG erbringt Ihre Leistungen nach Maßgabe ihrer Satzung und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Die Leistungen entsprechen im Wesentlichen denen der umlagefinanzierten HZV. Folgende Unterschiede sind jedoch zu beachten:

  • Leistungen werden nur nach Aufgabe der Beschäftigung erbracht.
  • Renten wegen Erwerbsminderung werden nur bei Vorliegen von voller Erwerbsminderung erbracht. Bei Berufsunfähigkeit oder teilweiser Erwerbsminderung besteht kein Leistungsanspruch.
  • Die Ehegattenrente bei Tod des Versicherten beträgt 60 % der Anwartschaft auf Altersrente zum 65. Lebensjahr bzw. 60 % der laufenden Rente. Bei Eheschließung nach dem Eintritt des Versicherungsfalls wird, sofern die Ehe noch keine fünf Jahre gedauert hat, für jedes volle Ehejahr 12 % der Anwartschaft als Ehegattenrente gewährt. Ist zudem der hinterbliebene Ehegatte mehr als 20 Jahre jünger als das verstorbene Mitglied, mindert sich die Ehegattenrente für jedes über 20 Jahre hinausgehende volle Jahr um 5 %.

Die Leistung der Höchster Pensionskasse VVaG setzt sich aus einer satzungsgemäßen Mitgliedsrente und evtl. Überschussanteilen zusammen. Die Überschussbeteiligungen können jedoch nicht garantiert werden. Sie hängen vor allem von den Kapitalerträgen, aber auch vom Verlauf der Sterblichkeit und von der Entwicklung der Kosten ab. Näheres zu den Leistungen der Höchster Pensionskasse VVaG entnehmen Sie bitte den AVB. Diese werden allen betroffenen Versicherten nach Zahlung des ersten Beitrages von der Pensionskasse übersandt.

Die Leistungen der umlagefinanzierten HZV

Die Leistungen der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung werden nur auf gesonderten Antrag und nur neben einer vergleichbaren Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung (mit Ausnahme der Beitragserstattung) gewährt.